

Auf der Suche nach einem hochwertigen und zugleich preiswerten Schwert für den Schaukampf? Mit diesem zweihändig geführten Mittelalterschwert bieten wir dem anspruchsvollen Fechter die ideale Waffe - ein robustes und doch leichtes, gut austariertes Schaukampfschwert, das den Geldbeutel schont.
Das Schwert weist die typischen Merkmale eines traditionellen Zweihänders aus dem späten europäischen Mittelalter auf und stellt sozusagen einen Idealtyp des spätmittelalterlichen Langschwertes dar. Dieses klassische Beispiel für ein langes Hieb- und Stichschwert ist den Ritterschwertern nachempfunden, die im 15. Jahrhundert geschwungen wurden.
Die lange, zweischneidige Karbonstahlklinge mit abgeflachtem rautenförmigem Querschnitt verjüngt sich sowohl im Profil als auch distal sanft zum Ort hin. Sie ist bis zum Knauf durchgeschmiedet und dort am Griffende vernietet. Die ungeschärften Schlagkanten sind ca. 2,5 mm / 1,5 mm stark und die Spitze ist abgerundet.
Das Kreuzgefäß besteht aus einem langen Griff mit Holzkern und Überzug aus braunem Leder, einer geraden Parierstange aus Stahl und einem länglichen, achtfach facettierten Pfropfen-Knauf, ebenfalls aus Stahl, mit konkaven Seitenflächen und abgerundetem Ende. Alles in einem kombiniert dieses schaukampftaugliche Spätmittelalter-Schwert optimale Gewichtsverteilung, Wendigkeit und sicheren Halt mit eleganter Schlichtheit.
Geliefert wird das spätmittelalterliche Ritterschwert samt wunderschöner Scheide aus Holz mit braunem Lederbezug. Die Spitze ist mit einem Ortblech aus gebläutem Stahl verstärkt und am Mund bedeckt das Leder einen Teil der Parierstange in Höhe der Fehlschärfe. Die Scheide ist außerdem mit einem justierbaren Tragegurt (Schultergurt) ausgestattet.
Natürlich eignet sich dieser Zweihänder nicht nur perfekt zum Reenactment, bzw. Schaukampf oder Sparring, sondern auch als Sammlerstück, Dekorationsobjekt oder Requisit zur Vervollständigung Deines Kostüms.
Ausgeklügeltes Design und Spitzenqualität zu einem erschwinglichen Preis.
Frei verkäuflich an Personen ab dem 18. Lebensjahr (Altersnachweis erforderlich).